Gebührenordnung und Arbeitsstundenregelung ab Januar 2010

I.Aufnahmegebühren


A. Passive Mitglieder
Passive Mitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr. Die Ummeldung einer aktiven in eine passive Mitgliedschaft ist gebührenfrei und zum 01. Januar eines jeden Jahres möglich.


Bei Übertritt von einer passiven ein eine aktive Mitgliedschaft wird die entsprechende Aufnahmegebühr nacherhoben.

 

Die Erhebung des Jahresmitgliedsbeitrages richtet sich nach Ziffer II.

B. Aktive Mitglieder
1.Voltigierer
25,00€
2. Aktive bis zum 18. Lebensjahr 25,00€
3. Aktive ab dem 18. Lebensjahr 150,00€
3.1 Zweites Familienmitglied ab dem 18. Lebensjahr 150,00€
3.2 Jedes weitere Familienmitglied ab dem 18. Lebensjahr 75,00€

Die Aufnahmegebühr ist innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung zur Zahlung fällig.


II. Jahresbeitrag für aktive und passive Mitglieder



1. Voltigierer

12,00€
2. Aktive und Passive bis zum 18. Lebensjahr 12,00€
3. Aktive ab dem 18. Lebensjahr
50,00€
4. Passive ab dem 18. Lebensjahr
20,00€

Bei Neuaufnahmen ab dem 01. Juli des Jahres werden 50% der Sätze nach Ziffer 1 bis 4 berechnet. Die Jahresbeiträge sind innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung zur Zahlung fällig.

 

III. Jährliche Arbeitsstunden für aktive Mitglieder mit Benutzung der Reitanlage

 

Jedes aktive Mitglied, das die vereinseigene Reitanlage benutzt (ausgenommen Gelegenheitsreiter, siehe Ziffer IV), hat nachstehende Arbeitsstunden zu leisten:

 

Ab dem 01. Januar des Jahres in dem das

1.1 14. Lebensjahr vollendet wird 15 Stunden
1.2 17. Lebensjahr vollendet wird 25 Stunden
1.3 Bei Neuaufnahmen vor dem 01. Julis des Jahres sind die volle Arbeitsstunden, ab diesem Zeitpunkt, anteilig für das restliche Beitrittsjahr, im Falle von Ziffer 1.1 keine, im Falle von Ziffer 1.2 pro Monat 2 Arbeitsstunden zu leisten.

 

Arbeitsstunden, ab diesem Zeitpunkt, anteilig für das restliche Beitrittsjahr, im Falle von Ziffer 1.1 keine, im Falle von Ziffer 1.2 pro Monat 2 Arbeitsstunden zu leisten.

 

Pflichtarbeitsstunden:
Ab dem 01.01.2007 werden für jedes aktive Mitglied Pflichtarbeitsstunden eingeführt. In den zu leistenden Arbeitsstunden (siehe Ziffer III), sind 10 Pflichtarbeitsstunden enthalten. Die Pflichtarbeitsstunden sind an den vereinseigenen Veranstaltungen wie großes Reitturnier, Jugendturnier und Vereinsmeisterschaften zu leisten.

 

Die Arbeitsstunden müssen in der Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres abgeleistet werden. Eine Übertragung von Mehrzeiten ist ausgeschlossen. Eine Unterbrechung der Reitanlagenbenutzung wird bei der Pflichtstundenberechnung nur berücksichtigt, wenn diese Unterbrechung über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 6 Monaten eintritt und dies vorher dem Vereinskassier gemeldet wurde (z.B. längere Krankheit). Pro angefangenem Nutzungsmonat sind 2 Stunden zu Leisten.

 

Nach vorheriger Mitteilung kann der Arbeitsdienst auch von einer anderen Person abgeleistet werden.
Nicht möglich ist jedoch die Anrechung, wenn Jugendliche für Erwachsene und nicht arbeitspflichtige Jugendliche für arbeitspflichtige Jugendliche Dienst leisten.
Die geleisteten Arbeitsstunden sind in die jährlich ausgehändigten Arbeitskarten einzutragen und von einem Beiratsmitglied/ der Veranstaltungsaufsicht durch Unterschrift zu bestätigen.

 

Am 31. Dezember eines Jahres nicht geleistete, bzw. nicht nachgetragene Arbeitsstunden werden im Falle von Ziffer 1.1 mit 7,00 €/Std. und im Falle von Ziffer 1.2 mit 15,00 €/Std. berechnet. Der Betrag ist innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung zur Zahlung fällig.


IV. Benutzungsgebühr für die Reitanlage


Die ständige Benutzung der vereinseigenen Reitanlage ist grundsätzlich nur aktiven Mitgliedern gegen Bezahlung einer Nutzungsvergütung an den Verein möglich. Jeder Benutzer muß sein(e) Pferd(e), mit welchem(n) ständig die Anlage benutzt wird (werden) beim Vereinskassier vor Aufnahme der Nutzung anmelden. Gebührenschuldner ist der Nutzer.

 

Die jährliche Pauschale beträgt pro Pferd              180,00€

 

Bei außerhalb der Muttergemeinde Weil der Stadt (z.B. Merklingen) eingestellte Pferde beträgt die Pauschale 50% des obigen Satzes. Ab dem 01.04.2011 wird die Pauschale auf 75% des obigen Satzes angehoben. Ab dem 01.07.2011 auf 100% angepasst.


Die jährliche Pauschale wird zu 50% zu Beginn des Jahres und die zweiten 50% im Juli des jahres zur zahlung fällig.

 

Der Betrag ist innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.


Eine Zahlungsunterbrechung der Pauschale ist in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit des Pferdes) möglich, wenn die Reitanlage mit dem gemeldetem Pferd länger als 3 zusammenhängende Monate nicht benutzt wird und die Unterbrechung vorher mit dem Vereinskassier mitgeteilt wurde. Die nachträgliche Genehmigung einer Unterbrechung ist ausgeschlossen.


Bei Neuanmeldungen ist die Pauschale ab 01. des Monats zu entrichten, in den die Anmeldung fällt. Bei Abmeldung ist die Pauschale bis zum Ende des Monats zu entrichten, in den die Abmeldung fällt.


Bei anteiliger Berechnung beträgt die Pauschale pro Monat 15,00€


Gelegenheitsreiter
Nach vorheriger Genehmigung des Vorstandes ist es (auch passiven) Vereinsmitgliedern gestattet, die Reitanlage mit einem Pferd zu benutzen, für das keine Pauschale entrichtet wird. Vor Benutzung hat sich das Mitglied in die aushängende Liste am Eingangstor der Reithalle einzutragen. Diese Regelung ist befristet auf maximal 3 Monate.


Die Benutzungsgebühr beträgt pro Nutzung                                      
6,00 €
ab dem 01.01.2011 8,00 €

Gastreiter

 Nach vorheriger Genehmigung des Vorstandes ist es in begründeten Ausnahmefällen Nichtmitgliedern  gestattet, die Reitanlage nutzen. Dies ist für höchstens 3 Monate möglich.


Die Benutzungsgebühr beträgt pro Monat

wenn für das Pferd keine Hallenpauschale bezahlt wird                

50,00€
wenn für das Pferd bereits Hallenpauschale bezahlt wird 35,00€

V. Ausnahmen
Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von diesen Regelungen zulassen.


Weil der Stadt, im Januar 2010
gez. Vostand